Verbraucher können künftig ihr Girokonto auf ein so genanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umstellen. Ab 01. Juli 2010 gelten die neuen Gesetzesbestimmungen, wie die AWO Haushalts- und Schuldnerberatung in Bad Vilbel jüngst mitteilte.
Knapp 1.000 Euro mit automatischem Pfändungsschutz versehen
Kunden haben demnach ab Juli einen Rechtsanspruch darauf, ihr Girokonto bei Banken und Sparkassen mit einem automatischen Pfändungsschutz zu versehen – und somit ihr Guthaben in Höhe des jeweils geltenden Pfändungsfreibetrages schützen zu lassen. Derzeit können damit 985,15 Euro gesichert werden – unabhängig von der Art der Einkünfte, die vom Arbeitseinkommen über Rentenbezüge bis hin zu Geldgeschenken Dritter reichen können.
Pfändungsschutz auf Wunsch erweiterbar
Der Basis-Pfändungsschutz kann nach Rücksprache mit der Bank auch erhöht werden, um beispielsweise auch Kindergeld oder Sozialleistungen effektiver als bislang abzusichern. Wenn der geschützte Betrag in einem Monat nicht in voller Höhe in Anspruch genommen wird, so kann der verbleibende Betrag auf den Folgemonat überschrieben werden.
Nur ein Pfändungsschutzkonto pro Person möglich
Die Umstellung auf ein so genanntes Pfändungsschutzkonto ist kostenlos, und nicht an eine vorliegende Kontopfändung gebunden. Somit kann bereits im Vorfeld der entsprechende Antrag bei der Bank gestellt werden. Der Schutz tritt frühestens ab dem 1. Juli 2010 ein – bei späteren Beantragungen jeweils rückwirkend zum Monatsanfang.
Die Führung eines P-Kontos wird der SCHUFA mitgeteilt- allerdings hat der Eintrag keine Auswirkungen auf die persönliche Bonität. Hier geht es allenfalls darum, Missbrauch zu vermeiden – jede Person darf nämlich nur ein Girokonto mit Pfändungsschutz führen.
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