Nahezu jeder Vertrag enthält mittlerweile die sogenannte Schufa-Klausel, angefangen bei Handy- oder Leasingverträgen über Unterlagen bei einer Kontoeröffnung bis hin zu Kredit- und Darlehensverträgen. Bevor es also zu dem eigentlichen Vertragsabschluss kommt, gibt der Verbraucher seine Zustimmung dazu, dass der Anbieter eine Schufa Anfrage stellt. Grundsätzlich erhält der Anbieter dann alle wichtigen Informationen darüber, wie sich die aktuelle finanzielle Situation des Verbrauchers darstellt und welches Zahlungsverhalten er in der Vergangenheit an den Tag gelegt hat, sofern diese Angaben für das Geschäft von Bedeutung sind. Solange in dem Konto bei der Schufa nur positive Einträge verzeichnet sind, ergeben sich keine größeren Schwierigkeiten und der Vertrag für eine Baufinanzierung kommt in aller Regel zustande. Allerdings gibt die Schufa immer auch eine Bewertung der Kreditwürdigkeit ab und zwar durch den Schufa Basisscore. Hierbei handelt es sich um eine Kennzahl zwischen 1 und 1000, die nach einem komplizierten Verfahren ermittelt wird. Einflussnehmende Faktoren sind dabei beispielsweise die vergangene Zahlungsmoral, bestehende Verpflichtungen, persönliche Faktoren und andere statistische Werte. Je niedriger der Scoring-Wert eines Verbrauchers ist, desto schlechter wird auch seine Kreditwürdigkeit bewertet, was für den Anbieter heißt, dass sein Ausfall- und Verlustrisiko steigt. Der Verbraucher selbst kann seinen Wert allerdings nicht erfragen, weil sich dieser zum einen ständig ändern kann und zum anderen auch in Abhängigkeit zum Geschäft und der Vertragsvariante variiert. Wirklich problematisch wird es allerdings, wenn der Verbraucher Negativmerkmale in seiner Schufadatei hat. Solche Negativeinträge gründen in nicht vertragsgemäßem Verhalten, also wenn der Verbraucher beispielsweise Kredite nicht ordnungsgemäß zurückbezahlt, Rechnungen nicht beglichen hat oder Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn laufen. Insofern erfüllt die Schufa auch für den Verbraucher eine Schutzfunktion, denn sie schützt nicht nur den Anbieter vor Verlusten, sondern den Verbraucher auch vor einer Überschuldung. Allerdings werden Negativmerkmale nicht sofort nach Bereinigung der Angelegenheit gelöscht. Selbst wenn der Verbraucher seine offenen Rechnungen also zwischenzeitlich beglichen hat, bleibt der Eintrag noch für durchschnittlich drei Jahre stehen. Dabei hilft es dem Verbraucher dann auch nicht wirklich weiter, dass vermerkt wird, dass die Angelegenheit bereinigt ist, denn für die meisten Anbieter zählt eben nur der Negativeintrag, unabhängig davon, wie es dazu kam. Aus Sicht des Anbieters bedeutet der Negativeintrag nämlich letztlich nichts anderes, als dass sich der Verbraucher vertragswidrig verhalten hat und somit steigt seine Befürchtung, dass sich ein solches Verhalten jederzeit wiederholen kann. Tröstlich ist in diesem Fall allerdings sicher, dass die Schufa nur für Deutschland gilt. Insofern steht beispielsweise einem sogenannten schufafreien Kredit, meist von Schweizer Banken angeboten, zumindest aus Sicht der Kreditwürdigkeit nichts im Wege. Allerdings gilt zu bedenken, dass auch ein solcher Kredit an Bedingungen geknüpft ist, nur mit begrenzter Summe gewährt wird und häufig recht teuer ist.