Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat in zwei Urteilen entschieden, dass es Eltern vor der Geburt ihres Kindes erlaubt ist, die Steuerklasse zu wechseln um mehr Elterngeld zu bekommen. Die Entscheidungen des Landesgerichtes sind allerdings noch nicht rechtswirksam. Das Elterngeld richtet sich nach dem Nettoeinkommen. Es soll zur Sicherung der Lebensgrundlage dienen. Das Elterngeld wird in den meisten Ländern maximal 14 Monate bezahlt. Das Gesetz gilt erst für Kinder, die nach dem 1. Januar 2007 geboren sind.
Der Vorteil für die Eltern
Das Elterngeld richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Elternteils, das den Antrag gestellt hat. Sollte also der Elternteil die Steuerklasse wechseln, damit das Nettoeinkommen höher wird, so wird der Betrag für das Elterngeld höher. Dieser Steuerklassenwechsel ist also erlaubt und nicht illegal. Warum also sollte der Elternteil, der den Antrag stellt nicht die Steuerklasse wechseln, wenn es dafür mehr Geld gibt.
Wer hat gegen den Steuerklassenwechsel geklagt?
Eine Beamtin im Landesdienst und eine Bankkauffrau haben gegen den Steuerklassenwechsel vor der Geburt geklagt. Es ging um einen Betrag von 800 bzw. 1000 Euro, weswegen die beiden Damen die Steuerklasse gewechselt haben. Die Elterngeldstelle allerdings hat dies als missbräuchlich abgelehnt. Vor dem Landessozialgericht wurde diese Sache dann verhandelt und als legal empfunden. Wer also die Steuerklasse vor der Geburt seines Kindes wechselt kann einiges an Geld mehr für sein Kind bekommen.
| < Zurück | Weiter > |
|---|





