Der Versuch einer Sparkasse, der rechtsextremen NPD ein Girokonto zu versagen, ist vorerst gescheitert. Im Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster wurde entschieden, dass die NPD Anspruch auf ein Girokonto habe. Die Partei hatte gegen die Sparkasse im Kreis Steinfurt geklagt, nachdem diese ihr das Konto verweigern wollte.
Girokonto muss wegen Gleichbehandlungsgrundsatz eingeräumt werden
Das Verwaltungsgericht gab der NPD Recht – denn die Partei sei darauf angewiesen, ein Girokonto für Geschäftszwecke zu besitzen. Es sei eine „unzulässige Diskriminierung“ seitens der Sparkasse, der zugelassenen politischen Partei ein Girokonto zu verweigern. Damit verstoße das Kreditinstitut gegen den im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung. Denn auch andere Parteien unterhielten Konten bei der betreffenden Bank.
Sparkasse legt angeblich Berufung ein
Das Urteil ist bis dato noch nicht rechtskräftig. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, soll die Sparkasse das Urteil auch nicht als solches hinnehmen wollen: Die Bank habe mittlerweile einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster gestellt.
| < Zurück | Weiter > |
|---|





